"Ich möchte unseren Patienten unterstützen und ihren Alltag durch meine Hilfe erleichtern"
Elke Thiel
Wir geben Ihnen Hilfestellung und praktische Tipps für Ihre Pflege
Sie beziehen Pflegegeld und lassen sich von Ihren Angehörigen selbst pflegen?
Dann schreibt Ihnen das Pflegeversicherungsgesetz in regelmäßigen Abständen eine Pflegevisite vor. Bei Leistungen nach Pflegegrad II und III muss die Pflegevisite halbjährlich und bei Pflegegrad IV und V vierteijährlich erfolgen.
Gemäß §37.3 SGB XI werden pflegebedürftige Personen dazu verpflichtet eine Pflegevisite (Pflegepflichteinsatz) in der eigenen Wohnung durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung zuzulassen. Sie können selbst bestimmen welcher Pflegedienst diese Pflegevisiten vornehmen soll. Die Vergütung dieses Einsatzes wird von der Pflegekasse in vollem Umfang getragen. Gerne übernehmen auch wir die Pflegevisite.
MiA Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um die Krankenpflege und Altenpflege.
MiA Ihr Pflegedienst für Werne, Bergkamen, Lünen, Selm, Olfen, Recklinghausen, Lüdinghausen, Waltrop, Bönen, Hamm und Dortmund.