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MiA - Pflegedienst

"Ich möchte unseren Patienten unterstützen und ihren Alltag durch meine Hilfe erleichtern"  

Elke Thiel

Pflegeberatung nach §37.3


Wir geben Ihnen Hilfestellung und praktische Tipps für Ihre Pflege

Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Sie dient außerdem dem Nachweis, dass die Pflege in allen Aspekten abgesichert ist. Im Gespräch mit der pflegebedürftigen Person und den Angehörigen wird die Situation besprochen und die Wünsche und Bedürfnisse an die Pflege hinterfragt. Unsere
Mitarbeiter können Ihnen sofort praktische Tipps geben und/oder konkrete Maßnahmen einleiten. Die Ergebnisse werden in einem Protokoll festgehalten und an die zuständige Pflegekasse weitergeleitet. MiA bietet Ihnen die kompetente Pflegeberatung nach §37.3                         

  • Beurteilung der häuslichen Situation (auf die Bedürfnisse angepasster Wohnraum. Einsatz von Pflegehilfsmitteln, aktuelle Versorgungssituation)
  • Weiterführende Beratung, praktische Hilfestellung für
    pflegende Personen (Arbeitstechniken und Pflegetechniken zur Gesundheitsförderung und Gesundheitssicherung)
  • Sicherstellung der richtigen Pflege (aktivierende Pflege, Beurteilung des Pflegezustandes und der Veränderung)

Sie beziehen Pflegegeld und lassen sich von Ihren Angehörigen selbst pflegen?

Dann schreibt Ihnen das Pflegeversicherungsgesetz in regelmäßigen Abständen eine Pflegevisite vor. Bei Leistungen nach Pflegegrad II und III muss die Pflegevisite halbjährlich und bei Pflegegrad IV und V vierteijährlich erfolgen. 

Gemäß §37.3 SGB XI werden pflegebedürftige Personen dazu verpflichtet eine Pflegevisite (Pflegepflichteinsatz) in der eigenen Wohnung durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung zuzulassen. Sie können selbst bestimmen welcher Pflegedienst diese Pflegevisiten vornehmen soll. Die Vergütung dieses Einsatzes wird von der Pflegekasse in vollem Umfang getragen.Gerne übernehmen auch wir die Pflegevisite.

MiA Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um die Krankenpflege und Altenpflege.

MiA Ihr Pflegedienst für Werne, Bergkamen, Lünen, Selm, Olfen, Recklinghausen, Lüdinghausen, Waltrop, Bönen, Hamm und Dortmund.

Dann schreibt Ihnen das Pflegeversicherungsgesetz in regelmäßigen Abständen eine Pflegevisite vor. Bei Leistungen nach Pflegegrad II und III muss die Pflegevisite halbjährlich und bei Pflegegrad IV und V vierteijährlich erfolgen. 

Gemäß §37.3 SGB XI werden pflegebedürftige Personen dazu verpflichtet eine Pflegevisite (Pflegepflichteinsatz) in der eigenen Wohnung durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung zuzulassen. Sie können selbst bestimmen welcher Pflegedienst diese Pflegevisiten vornehmen soll. Die Vergütung dieses Einsatzes wird von der Pflegekasse in vollem Umfang getragen.Gerne übernehmen auch wir die Pflegevisite.



MiA Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um die Krankenpflege und Altenpflege.

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